Nahrungsergänzung für Kinder: Was der neue LAVES-Bericht zeigt
Bei einer Untersuchung von Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei neun von 18 Proben unzulässige gesundheitsbezogene Angaben festgestellt. Der neue Verbraucherschutzbericht 2025 ist deshalb ein Anlass, Kennzeichnung und Werbeaussagen genauer zu prüfen.
Was die Untersuchung ergab
Untersucht wurden unter anderem Gummibärchen, Ampullen, Sachets, Lutsch- und Kautabletten sowie Säfte. Laut LAVES fanden sich bei einem Produkt Aussagen, die Schutz vor Krankheiten nahelegten. Solche krankheitsbezogenen Angaben sind bei Lebensmitteln unzulässig. Bei vier Produkten lagen deklarierte Vitamin- und Mineralstoffmengen über empfohlenen Höchstmengen für Erwachsene.
Worauf Familien achten können
- Werbeaussagen kritisch lesen, insbesondere Aussagen zu Krankheiten oder Schutzversprechen,
- Dosierhinweise und Zutatenliste vor dem Kauf vergleichen,
- bei Unsicherheit fachlichen Rat in Apotheke oder Arztpraxis einholen,
- verdächtige Kennzeichnung der Lebensmittelüberwachung melden.
Kontrollen ersetzen keine Prüfung zu Hause
2025 kontrollierten die zuständigen Behörden in Niedersachsen laut Bericht 38.585 von 128.538 Betrieben. Bei den Kontrollen von Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen wurden 33.308 Verstöße festgestellt. Das bedeutet nicht, dass ein einzelnes Produkt unsicher ist. Es zeigt aber, warum Eltern Werbeversprechen nicht mit einem gesundheitlichen Nutzen verwechseln sollten.
Der Text ersetzt keine medizinische Beratung. Besonders bei bestehenden Erkrankungen oder einer geplanten regelmäßigen Einnahme sollten Familien eine medizinische oder pharmazeutische Fachperson einbeziehen.
Quellen
- Niedersachsen · Landesregierung: Gut geschützt im Alltag: Verbraucherschutzbericht zieht positive Bilanz – Verbraucherschutzministerium, LAVES und NLT stellen Verbraucherschutzbericht 2025 vor – Niedersachsen · Landesregierung · abgerufen am 28. Sep. 2026