Zoll leitet nach Kontrollen in Friseur- und Kosmetikbetrieben Verfahren ein
Das Hauptzollamt Braunschweig hat sich am 26. September an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe beteiligt. Nach Angaben der Behörde kontrollierten 33 Zollbeschäftigte im Bezirk Braunschweig 49 Personen in Friseursalons und zwei in Kosmetikläden.
Verfahren nach Kontrollen
Der Zoll leitete nach der Prüfung elf Straf- und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Sechs Geschäftsunterlagenprüfungen seien bereits vor Ort vorgenommen worden. Die Strafverfahren betreffen laut Hauptzollamt unter anderem illegalen Aufenthalt, Einschleusen und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Bei den Ordnungswidrigkeiten ging es nach Behördenangaben um Meldepflichten, Arbeitszeitaufzeichnungen und fehlende Unterlagen.
Bundesweit waren nach Angaben des Hauptzollamts rund 2.200 Kräfte des Zolls eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für das Friseur- und Kosmetikgewerbe besondere Vorgaben zur Ausweismitführung und zur Sofortmeldung bei der Sozialversicherung.
Warum die Branche kontrolliert wird
Der Gesetzgeber ordnet diese Vorgaben Branchen zu, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und Verstöße gegen Arbeits- oder Sozialversicherungsregeln gesehen wird. Zu dem kontrollierten Bereich zählen neben Friseursalons und Kosmetikläden auch Nagelstudios und Barbershops.
Die wichtigsten Zahlen
- 33 Beschäftigte des Zolls im Bezirk Braunschweig
- 51 kontrollierte Beschäftigte
- 11 Strafverfahren und 9 Ordnungswidrigkeitenverfahren
Die Verfahren sind noch keine abschließenden Entscheidungen über einzelne Vorwürfe. Das Hauptzollamt verweist auf weitere Ermittlungen und die jeweils zuständigen Behörden.
Quellen
- Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe – Hauptzollamt Braunschweig · abgerufen am 29. Sep. 2026
- Polizei Niedersachsen: HZA-BS: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls – Polizei Niedersachsen · abgerufen am 29. Sep. 2026