Niedersachsen stellt 20 Millionen Euro für Tierheime bereit
Tierheime und Wildtierauffangstationen in Niedersachsen können künftig Investitionszuschüsse erhalten. Das Landwirtschaftsministerium hat dafür eine Förderrichtlinie erlassen; insgesamt stehen nach Ministeriumsangaben über mehrere Jahre 20 Millionen Euro bereit.
Bis zu 80 Prozent Zuschuss
Gefördert werden Sachinvestitionen für die Unterbringung von Fund- und anderen Unterbringungstieren. Dazu zählen An-, Neu- und Umbauten, Sanierungen, Modernisierungen sowie Ausrüstung, Inventar und Haltungssysteme. Auch dauerhaft nutzbare Ersatzeinrichtungen wie Container können förderfähig sein.
Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Pro Zuwendungsempfänger sind höchstens zwei Millionen Euro vorgesehen. Das Mindestvolumen eines Vorhabens liegt bei 50.000 Euro; grundsätzlich darf es noch nicht begonnen worden sein.
Wer Anträge stellen kann
- Antragsberechtigt sind Träger von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen und Wildtierauffangstationen mit Sitz in Niedersachsen.
- Die Einrichtungen müssen Fundtiere oder Tiere aus behördlichen Maßnahmen aufnehmen.
- Auch Kommunen kommen als Träger entsprechender Einrichtungen infrage.
Die Richtlinie gilt seit dem 21. September. Anträge können dem Ministerium zufolge bis zum 30. Juni 2036 eingereicht werden; über sie soll in der Reihenfolge des Eingangs entschieden werden.
Quellen
- 20 Millionen für Investitionen in Tierheime – Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz · abgerufen am 23. Sep. 2026
- Niedersachsen · Landesregierung: 20 Millionen für Investitionen in Tierheime – Niedersachsen · Landesregierung · abgerufen am 23. Sep. 2026