Niedersachsen verlängert Agrarumweltmaßnahmen bis Ende 2028
Niedersachsens Landwirtschaftsbetriebe erhalten eine Übergangslösung für ihre Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Verpflichtungen, die Ende 2027 auslaufen, können auf Antrag bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden. Das teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mit.
Verlängerungsanträge im Frühjahr 2027
Die Anträge können im Frühjahr 2027 über das Verfahren ANDI des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung gestellt werden. Zusätzlich dürfen Betriebe weitere Flächen anmelden – bis zu 50 Prozent des bisherigen Flächenumfangs der jeweiligen Maßnahme.
- Verlängerung bestehender Maßnahmen um ein Jahr
- Fortführung bis Ende 2028
- zusätzliche Flächen bis maximal 50 Prozent möglich
Für die Fördermaßnahme ökologischer Landbau gilt eine Sonderregelung: Hier sollen 2027 weiterhin Erst-, Folge- und Neuanträge für 2028 möglich sein.
EU-Rahmen noch nicht abschließend geklärt
Das Land begründet die Übergangsregelung mit offenen Vorgaben für die nächste EU-Förderperiode. Mehrjährige Maßnahmen müssten bereits im Frühjahr 2027 bewilligungsreif sein, damit sie Anfang 2028 starten können. Nach Angaben des Ministeriums lassen sich die nötigen Vorbereitungen wegen noch ausstehender europäischer Rahmenbedingungen nicht rechtzeitig abschließen. Die Verlängerung soll den Betrieben deshalb Planungssicherheit geben und die Fortführung bewährter Maßnahmen ermöglichen.
Quellen
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um ein Jahr verlängern – Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium · abgerufen am 9. Sep. 2026
- Niedersachsen · Landesregierung: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um ein Jahr verlängern – Niedersachsen · Landesregierung · abgerufen am 9. Sep. 2026