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Norddeutschland Schleswig-Holstein
Kernkraftwerk Brunsbüttel

Kleinstleckage an stillgelegter Rohrleitung entdeckt

Bei einer Begehung des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist eine kleine Leckage entdeckt worden. Radiologisch erhöhte Befunde gab es nach Angaben des Landes nicht.

Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bei einer betrieblichen Begehung eine Kleinstleckage an einer Rohrleitung im Bereich der Nebenwarte festgestellt worden. Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums wurde Stillstandskorrosion an einer nicht mehr benötigten Leitung als Ursache ermittelt.

Wischtests des Strahlenschutzes hätten keine radiologisch erhöhten Befunde gezeigt. Als unmittelbare Maßnahme wurde der betroffene Rohrleitungsabschnitt freigeschaltet. Der Bereich soll dauerhaft mit Steckscheiben abgesperrt werden.

Die Betreiberin stufte das Ereignis als Normalmeldung der Kategorie N ein und meldete es der Reaktorsicherheitsbehörde. Diese hat Sachverständige zur weiteren Aufarbeitung und Ursachenklärung hinzugezogen. Für Ereignisse dieser Kategorie gilt eine Meldefrist von fünf Arbeitstagen. Daneben gibt es die Kategorien Eilmeldung mit einer Frist von 24 Stunden und Sofortmeldung.

Quellen

  1. Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk BrunsbüttelUmweltministerium Schleswig-Holstein · abgerufen am 15. Sep. 2026
  2. Schleswig-Holstein · Landesregierung: Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk BrunsbüttelSchleswig-Holstein · Landesregierung · abgerufen am 15. Sep. 2026
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